Rechtsanwältin Alexandra Kulig

Ihre Anwältin für Erbrecht in Eisenach und Umgebung

Als Fachanwältin für Erbrecht vertrete ich Sie gern bei:

Miterben-Auseinandersetzungen

Wenn mehrere Miterben vorhanden sind, können sie sich manchmal nicht darüber einigen, wer welchen Anteil des Nachlasses erhält. Streit entsteht auch oft über die Frage, wie Pflegeleistungen oder sonstige Leistungen eines einzelnen Miterben für den Verstorbenen bei der Teilung des Nachlasses zu berücksichtigen sind. Unklar ist auch oft, wie Zuwendungen des Erblassers an einen Miterben zu behandeln sind. In solchen Situationen sollten Sie unbedingt einen Rechtsanwalt für Erbrecht hinzuziehen. Als Fachanwältin für Erbrecht setze ich mich professionell und jederzeit mit dem nötigen Feingefühl für Ihre Belange ein.

Oft verwalten ein oder mehrere Miterben den Nachlass, geben aber den übrigen Miterben keine hinreichenden Auskünfte darüber, sodass die Gefahr der Unterschlagung von Nachlassgegenständen gegeben ist.

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Streitigkeiten betreffend die Vor- und Nacherbschaft

Nicht selten kommt es auch im Rahmen einer testamentarisch angeordneten Vor- und Nacherbschaft zu Auseinandersetzungen, beispielsweise über die Frage, ob der Vorerbe einen Gegenstand, z.B. ein Grundstück ohne Zustimmung des Nacherben veräußern darf, oder welche Möglichkeiten der Nacherbe hat, eine von dem Vorerben unrechtmäßig veräußerten Gegenstand zurückzuerlangen oder Schadensersatz zu verlangen. Häufig stellt sich auch die Frage, wie der Nacherbe Auskunft über den von dem Vorerben verwalteten Nachlass erhalten kann. Lassen Sie solche Angelegenheiten unbedingt von einem Anwalt für Erbrecht prüfen. Gerne berate ich Sie als erfahrene Fachanwältin für Erbrecht zu diesen Angelegenheiten.

Streitigkeiten wegen des Pflichtteils

Werden ein Abkömmling, der Ehegatte oder die Eltern vom Erblasser enterbt, steht ihnen von Gesetzes wegen ein Pflichtteilsrecht zu, das nur in seltenen Ausnahmefällen ausgeschlossen ist. In diesem Fall stehen dem Pflichtteilsberechtigten gegen den Erben umfangreiche Auskunftsansprüche zu, die unter Berücksichtigung des Erbrechts durchgesetzt werden müssen, um den Nachlass bestimmen und den Pflichtteil berechnen zu können. Auch über Schenkungen und sonstige Zuwendungen ist Auskunft zu erteilen, da auch diese bei der Berechnung des Pflichtteilsanspruches eine Rolle spielen können und Pflichtteilsergänzungsansprüche bestehen können.

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Fragen der Erbausschlagung

Sie suchen einen Fachanwalt für Erbrecht, der Sie bei der Erbausschlagung rechtlich berät? Bei Fragen zu diesem komplexen Thema stehe ich Ihnen als erfahrene Fachanwältin für Erbrecht gerne zur Verfügung. Ich berate Sie, wenn möglich, auch sehr kurzfristig dazu, ob eine Erbausschlagung möglich und sinnvoll ist und was Sie tun können, wenn Sie die Ausschlagungsfrist versäumt haben. Es gibt nämlich verschiedene Möglichkeiten, die Haftung für Schulden des Erblassers, die durch den Erbfall auf Sie übergegangen sind  den Nachlass zu beschränken, sodass die Gläubiger nicht in Ihr Eigenvermögen, z.B. Ihren Lohn oder Ihr Haus, vollstrecken können.

Gestaltung letztwilliger Verfügungen und zur vorweggenommenen Erbfolge

Ich berate Sie aber auch bei der Gestaltung letztwilliger Verfügungen. Beispielsweise zeige ich Wege auf, wie ein Pflichtteilsanspruch eines enterbten Berechtigten minimiert werden oder wie Ex-Ehegatten oder Partner aus nichtehelichen Lebensgemeinschaften, mit denen der Testierende ein Kind hat, von der Erbfolge ausgeschlossen werden können.

Zusätzliche biete ich Beratung in diesen Fachbereichen an:

  • Behindertentestamente oder Testamente für Bedürftige.
  • Auf Wunsch fertige ich auch Entwürfe für Testamente.
  • Fragen der vorweggenommenen Erbfolge.

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Durchsetzung eines Vermächtnisanspruches

Der Vermächtnisnehmer ist nicht Erbe, sondern hat einen Anspruch auf einen Nachlassgegenstand, z.B. eine Immobilie, Geld oder einen sonstigen Vermögenswert. Diesen muss er gegen den oder die Erben geltend machen. Auch hierbei unterstütze ich Sie gerne mit meiner langjährigen Expertise als Anwältin für Erbrecht.

Testamentsvollstreckungen und Nachlasspflegschaften

Übernehme ich ebenfalls bzw. vertrete Sie gegen Testamentvollstrecker und Nachlasspfleger.

Vorgehensweise

  1. Beratung der Erfolgsaussichten
    In einem Beratungsgespräch klären wir zunächst die Erfolgsaussichten Ihres Falles.

  2. Außergerichtliche Klärung
    Sind Erfolgsaussichten gegeben, werde ich die Gegenseite zunächst außergerichtlich anschreiben, um die Angelegenheit zu regeln. Dies ist in der Regel kostengünstiger als die sofortige Anrufung des Gerichts und im Erbrecht üblich.

  3. Gerichtliche Vertretung

    Sollte eine außergerichtliche Lösung nicht möglich sein, vertrete ich Sie auch als Rechtsanwältin für Erbrecht vor Gericht. Bei einer Miterbengemeinschaft reiche ich eine Erbteilungsklage ein.

    Sollte Grundbesitz vorhanden sein, leite ich die Teilungsversteigerung ein. Ist die Teilungsversteigerung erfolgreich, muss der Erwerber den Erlös bei Gericht hinterlegen. Die Miterbengemeinschaft setzt sich am Erlös fort. Einigen sich die Miterben nicht über die Aufteilung des Versteigerungserlöses, muss eine Erlösverteilungsklage erhoben werden. Auch dies werde ich in die Wege leiten.

 

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Die steuerlichen Folgen meiner Entwürfe sollten von einem Steuerberater geprüft werden. Sollten Änderungen aus steuerlichen Gründen erforderlich sein, werde ich diese ohne Mehrkosten einarbeiten.