Rechtsanwältin Alexandra Kulig

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Haben Sie Fragen zu Themen aus dem Arbeitsrecht oder Mietrecht?

Ich vertrete Sie auch gern im Arbeitsrecht

Bitte bringen Sie zu unserer ersten Besprechung nicht nur Ihren Arbeitsvertrag, sondern alle für Ihr Arbeitsverhältnis geltenden Regeln, z.B. Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen mit oder senden Sie mir vorab per E-Mail zu.

Im Arbeitsrecht gelten oft für die Geltendmachung von Ansprüchen Fristen. Ich kann Ihnen zeitnah einen Beratungstermin anbieten. Sollten Sie eine Kündigung erhalten haben, muss eine Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Diese Frist ist zwingend zu beachten.

Bitte teilen Sie auch mit, falls Sie rechtsschutzversichert sind. Die Privatrechtsschutzversicherungen übernehmen in der Regel nicht nur die Kosten für eine Beratung oder eine außergerichtliche Tätigkeit, sondern auch für das arbeitsgerichtliche Verfahren. Dies ist wichtig, weil in Arbeitsrechtssachen die Kosten für das erstinstanzliche Verfahren von jeder Partei selbst getragen werden müssen, auch wenn die Partei das Verfahren gewinnt (vergl. § 12a Arbeitsgerichtsgesetz).

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Ebenso vertrete ich Sie in Fragen des Miet- und Immobilienrechts. 

Ich berate Mieter wie Vermieter bei der Erstellung oder bei Fragen vor Unterzeichnung eines Mietvertrages.

Wenn Sie Mieter sind und Probleme während Ihres Mietverhältnisses auftreten, beispielswiese, wenn der Vermieter Mängel der Wohnung nicht beseitigt, oder wie bei Auftreten von Schimmel zu verfahren ist, kann ich Sie hierzu beraten und erforderlichenfalls den Vermieter auch wegen einer Mietminderung anschreiben. Wenn Sie Vermieter sind, vertrete ich Sie bei auftretenden Problemen mit ihren Mietern z.B. bei Zahlungsausfällen, Vandalismus oder Ruhestörung. Ich setze notfalls auch die Räumung der Wohnung durch.

Eine Rechtsschutzversicherung trägt hier nur die Anwaltskosten, falls die Immobilie oder gemietete Wohnung dort mitversichert ist.

Ich vertrete Sie auch bei Fragen im Zusammenhang mit der Übertragung einer Immobilie, sowie des Sozialhilferegresses im Pflegefall.

 

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